Mehr als NUR Elektroprüfung!
Neue Dienstleistung 'Arbeitsschutzkoordinator (ASK)'
Sicherlich gehen Ihnen jetzt ein paar Fragen durch den Kopf.
Was bedeutet "Mehr als nur Elektroprüfung"?
Was ist ein "Arbeitsschutzkoordinator"?
Wie hängen die Themen Elektroprüfung und Arbeitsschutz zusammen?
Die fortschreitende Deregulierung der verbindlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie die Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilung führen zu sich stets verändernden Aufgaben des Arbeitgebers / Unternehmers im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Rahmen der Führungsverantwortung gilt es nicht mehr nur Grenzwerte einzuhalten und punktuell Probleme zu beseitigen. Vielmehr wird vom Gesetzgeber erwartet, vorausschauend Bedarfe festzustellen und nachhaltige Strategien zum reibungslosen, sicheren und gesundheitsfördernden Arbeitsprozess zu entwickeln.
Sicherlich fragen Sie sich jetzt, was dies mit Elektroprüfung zu tun hat.
Nun, die moderne Elektrotechnik mit Ihren zahlreichen Anwendungen ist aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken. Ungeachtet dieser zentralen Rolle werden jedoch elektrische Anlagen und Betriebsmittel teils gar nicht, teils „nur" geprüft.
Der Aspekt der gesetzlich geforderten Verbesserung bleibt dabei unbeachtet; ebenso (u.a.) die Berücksichtigung des Stand der Technik.
Nebenbei angemerkt: nach der Statistik des IFS werden rund ein Drittel aller Brände durch Elektrizität verursacht.
Wie sieht es in den Unternehmen aus?
Gerade in klein- und mittelständischen Betrieben ist der Unternehmer der Dreh- und Angelpunkt aller Entscheidungen.
Neben kurzfristig zu treffenden Weisungen und langfristigen Planungen trägt er dabei immer die Verantwortung für den Arbeitsschutz - verbunden mit den Grundsätzen
Auswählen - Organisieren - Kontrollieren - Dokumentieren.
Wie aus dem Jahrbuch ‚Arbeitswelt im Wandel: Zahlen - Daten - Fakten (2017)' der BAUA hervorgeht werden in zirka der Hälfte aller Unternehmen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt! Und lediglich in jedem achten Unternehmen (12,9%) wird die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen überprüft. Soviel also zum Thema Organisieren - Kontrollieren - Dokumentieren. Wobei es nicht verwundert, das der Arbeitsschutz bei den vielen Aufgaben und Pflichten eines Unternehmers auch mal in Vergessenheit geraten kann.
Wie kann hier ein Arbeitsschutzkoordinator (ASK) unterstützen?
Grundsätzlich gibt es für den ASK kein festes Aufgabenprofil. Im Unterschied zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der ASK nicht nur beratend tätig, sondern arbeitet dem Unternehmer entsprechend zu. Wichtig ist hierbei, immer die Perspektive durch die „Unternehmerbrille" zu haben.
Die Festlegung der konkreten Aufgaben erfolgt immer betriebsspezifisch und individuell. Ganz gleich ob es um die Bearbeitung allgemeiner und grundsätzlicher Fragen der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes geht; oder um die Kontrolle von Umsetzungsmaßnahmen. Von der Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen, der Organisation und Durchführung von Begehungen und Besprechungen bis hin zur Initiierung und Überwachung der Fortbildungsmaßnahmen ist alles möglich. Um den größtmöglichen Nutzen für Ihr Unternehmen zu erreichen, erfolgt dies natürlich nicht still und heimlich im Hintergrund, sondern unter Einbeziehung Ihres Personal vor Ort.
Doch wie hängen nun Elektroprüfung und Arbeitsschutz konkret zusammen?
Der Gedanke dahinter ist einfach: Die elektrische Anlage hat eine bedeutungsvolle Funktion - in jedem Unternehmen. Welche Maßnahmen sind hinsichtlich des Personenschutz, aber auch hinsichtlich Brandschutz und Ausfallsicherheit getroffen? Dies bedeutet im Umkehrschluss: Mit welchen Schritten kann kurz-, mittel- und langfristig eine Verbesserung erreicht werden? Hierbei werden auch, wie gesetzlich gefordert, mögliche Wechselwirkungen mit betrachtet.
Ausgehend von einer systematisch beurteilten elektrischen „Grundinstallation" werden im nächsten Schritt einzelne Arbeitsbereiche oder Arbeitsplätze betrachtet. Hierbei unterstützt der ASK von der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bis hin zur Umsetzung und Wirksamkeitsprüfung von Maßnahmen.
Dahinter verbirgt sich die Intention, unterschiedliche Anforderungen so zu bündeln, das für Ihr Unternehmen mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel erreicht wird.
Lassen Sie mich das an einem fiktiven, aber in der Praxis häufig anzutreffenden elektrotechnischen Beispiel erläutern:
Sie haben in Ihrem Unternehmen 100 elektrische ortsveränderliche Betriebsmittel (Verlängerungen, Bohrmaschinen, usw.). Bei der Prüfung der Geräte sind drei Geräte mangelhaft (Fehlerquote: 3%). Der ausführende Prüfer rät Ihnen, aufgrund der 2%- Klausel in der Durchführungsanweisung zur DGUV V3, die nächste Prüfung in sechs Monaten durchführen zu lassen.
Nun müssen Sie entscheiden:
- Die nächste Prüfung in sechs Monaten?
- Oder in einem Jahr?
Was hierbei außer acht gelassen wurde:
- Wie sind die Wechselwirkungen zwischen den ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und der ortsfesten elektrischen Anlage?
- Wie wird das Personal in die Nutzung von sowie die mögliche Erkennung von Mängeln an elektrischen Betriebsmitteln einbezogen?
- Wie ist der Kenntnisstand des Personals in Bezug auf die Gefährdungen durch Elektrizität, bis hin zu Maßnahmen bei Erster Hilfe?
- und vieles mehr ...
Natürlich können Sie auch weiterhin regelmäßig alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel „nur" prüfen lassen. Wenn Sie wollen, können Sie aber auch von der regelmäßigen Elektroprüfung in Verbindung mit weiteren arbeitsschutzrechtlichen Grundpflichten profitieren – sowohl in finanzieller als auch in haftungsrechtlicher Sicht!
Sie haben die Verantwortung, aber auch die Wahl!
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch einige Fakten hinsichtlich "Prüfung" nennen:
Eine Prüfung ist nur eine mögliche, aus einer Gefährdungsbeurteilung resultierende Maßnahme!
(ASR V3 Gefährdungsbeurteilung – 5.6 sowie TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung – 3.2)
Die Prüfung eines Prüfgegenstandes umfasst
1. die Ermittlung des Istzustandes,
2. den Vergleich des Istzustandes mit dem Sollzustand sowie
3. die Bewertung der Abweichung des Istzustandes vom Sollzustandes
(TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – 2.1 (1) )
Der Sollzustand ist der vom Arbeitgeber bzw. Betreiber festgelegte sichere Zustand des Prüfgegenstandes, welcher sich bei Arbeitsmitteln aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ergibt.
(TRBS 1201 Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen – 2.1 (3) )
Und? Wie ist die Definition in Ihrem Unternehmen ausgelegt?
Wenn Sie mehr hierzu erfahren möchten, stehe ich Ihnen gerne für ein erstes unverbindliches Beratungsgespräch zur Verfügung. Nutzen Sie dazu einfach die 'Rückruf erwünscht'- Funktion hier rechts. --->