Ingenieurbüro Zölch – Nürnberg, Fürth, Erlangen

Menü öffnenMenü öffnen

Ist eine Wartung gleichzusetzen mit einer Prüfung der elektrischen Anlage?
15. Februar 2017

Ist eine Wartung gleichzusetzen mit einer Prüfung der elektrischen Anlage?

Für Unternehmer und Betreiber gibt es eine Vielzahl gesetzlich vorgeschriebener Pflichten. Da wird es durchaus schon mal schwer, den Überblick zu behalten. Gut, wenn hier externe Unterstützung zur Verfügung steht. Doch Vorsicht - als Unternehmer bzw. Betreiber sind sie in der Auswahlverantwortung!

Beispiel aus der Praxis gefällig?
Im Zuge einer Prüfung nach den Richtlinien des VdS wurden in einem Bürogebäude die Elektroverteiler überprüft. Neben der Prüfplakette für die Prüfung vor Inbetriebnahme nach DIN VDE 0100-600 war auch eine Plakette des FM- Dienstleister angebracht - mit dem Hinweis auf eine durchgeführte Wartung.

Doch ist eine Wartung der elektrischen Anlage gleichzusetzen mit einer Wiederholungsprüfung nach BetrSichV sowie DGUV V3?


Um hier Klarheit zu erlangen wurden die ausgestellten Wartungsprotokolle überprüft. Und siehe da - Wartung ist nicht gleich Prüfung!
Die durchgeführte Wartung, welche sich an einem Regelwerk für FM- Dienstleister orientierte, beinhaltet lediglich eine Sichtprüfung sowie eine bedarfsweise Reinigung der Elektroverteilungen. Die durchzuführende Beprobung des RCD war mit dem Hinweis "betriebsbedingt nicht möglich" auskommentiert.

Doch was sagt die Normung zum Thema Wartung von elektrischen Anlagen?
Die DIN VDE 0105-100 - Betrieb von elektrischen Anlagen - lässt einen Ersatz der wiederkehrenden Prüfung zu, wenn:

Hierzu müssen bei Bedarf geeignete Nachweise zur Verfügung stehen.

Sie fragen sich jetzt, wie Sie hier sichergehen können?

Sie möchten sich vorerst nur informieren? Dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
In einem unverbindlichen Gespräch erläutere ich Ihnen gerne mein Konzept und gebe Ihnen Ansatzpunkte individuell für Ihr Unternehmen.

› zurück zur Übersicht