Unterweisung/Schulung
Unterweisungen sind ebenfalls ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutz. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und anderen Vorschriften. Verantwortlich ist, wie in allen Belangen des Arbeitsschutzes, der Arbeitgeber.
Bleibt noch die Frage nach Umfang und Häufigkeit von Unterweisungen. Diese sind, analog der Gerfährdungsbeurteilung, vor Aufnahme einer Tätigkeit durchzuführen. Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um neues Personal (Erstunterweisung) oder eine neue, geänderte Arbeitsweise (Einweisung) oder eine neue Technologie (Schulung) handelt.
Meine Dienstleistung für Sie
Ganz gleich ob Sie eine regelmäßige Unterweisung oder eine anlassbezogene Einweisung benötigen.
Oder Sie eher eine Schulung für die Durchführung von Prüfungen in Frage kommt, gemäß der TRBS 1203 – Befähigte Personen, z. B. nach dem Prüfkonzept.
Ich unterstütze Sie von der Vorbereitung, Planung und Durchführung für Schulungen und Unterweisungen bis hin zur konzeptionellen Erstellung von Schulungs- und Unterweisungsplänen.
Sie möchten einen positiven Nutzen aus Schulungen und Unterweisungen ziehen? Dann rufen Sie mich an. In einem unentgeltlichen Infogespräch erläutere ich Ihnen gerne die Grundlagen.
Grundlagen und Vorteile
Arbeitschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung, Jugendarbeitsschutzgesetz sowie Unfallverhütungsvorschriften.
Die Liste der Gesetze, Verordnung und anderen Vorschriften liese sich noch beliebig fortsetzen. Doch allen Vorgaben ist gemein, sie zu beachten.
Unterweisungen sind regelmäßig zu wiederholen. Dies sieht in der Praxis häufig so aus: Einmal jährlich wird die Unterweisung und Form einer „Vollbetankung“ durchgeführt. Alle relevanten Themen anzusprechen benötigt viel Zeit. Allerdings auch mit der Konsequenz daraus, dass die Aufmerksamkeit der Teilnehmer stetig schwindet und bis zum nächsten Jahrestermin wieder vieles in Vergessenheit gerät.
Hier empfielt sich, die Inhalte der Unterweisungen in geringerem Umfang und dafür kürzeren Zyklen zu vermitteln. Begleitet werden diese durch sogenannte Sicherheitskurzgespräche. Die Themen dazu ergeben sich aus den Erkenntnissen der Begehungen und Prüfungen. In einem kleinen Teilnehmerkreis (bis zu 10 Personen) wird in kurzer Zeit (10 bis 20 Minuten) direkt vor Ort ein konkreter Sachverhalt (z. B. beschädigte Leitung) besprochen. Nach der Durchsprache der ideallen Verhaltensweise (z. B. Kennzeichnen, Melden) wird die Durchführung entsprechend dokumentiert, inkl. Unterschrift der Teilnehmer.