Ingenieurbüro Zölch – Nürnberg, Fürth, Erlangen

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Prüfung bezweckt, die Sicherheit von Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmitteln sicherzustellen!

Prüfung bezweckt, die Sicherheit von Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmitteln sicherzustellen!

Schnell gelesen

• Der Arbeitgeber/Unternehmer ist in der Pflicht!
• diverse Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel sind regelmäßig zu prüfen
• Art, Umfang und Prüffristen sowie Anforderungen an den Prüfer hat der Arbeitgeber zu ermitteln oder sind gesetzlich vorgegeben
• Nichtbeachtung führt zu Bußgeldern sowie Leistungskürzungen im Schadensfall
• in der Praxis am häufigsten geprüft werden elektrische Betriebsmittel und Leitern – und der Rest?

Meine Dienstleistungen für Sie

>> Prüfung elektrischer Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmittel
     >> Prüfung nach BetrSichV / DGUV V3
     >> VdS- Prüfung 2871 (Klauselprüfung SK 3602)
     >> Prüfung von Photovoltaikanlagen
     >> Prüfung von E- Ladestationen
>> Prüfung explosionsgefährdeter Bereiche
>> Prüfung von Erdungsanlagen
>> Prüfung von Blitzschutzanlagen
>> Beleuchtungsstärkemessung
>> Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
>> weitere Prüfungen
     >> Thermografie
     >> sicherheitstechnische Anlagen

Warum müssen Anlagen, Arbeits- und Betriebsmittel geprüft werden?

Der Arbeitgeber hat die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern (ArbSchG §1).

Die Ziele weiterer Verordnungen sind, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten (ArbStättV §1) sowie bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (BetrSichV §1) zu gewährleisten. Leider wird oftmals übersehen wird, dass es noch weitere gesetzliche Prüfgrundlagen geben kann (z.B. nach SPrüfV).

Für die Praxis bedeutet dies nichts anderes als durch regelmäßige Prüfungen die Wirksamkeit und Betriebssicherheit zu gewährleisten.


Bei welchen Prüfungen kann ich auf die kompetente Unterstützung durch das Ingenieurbüro Zölch vertrauen?

Prüfung elektrischer Anlagen sowie Arbeits- und Betriebsmittel, z.B.

Prüfung von explosionsgefährdeten Bereichen
gemäß TRBS 1203 und BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3

Prüfung von Erdungsanlagen
nach DIN 18014

Prüfung von Blitzschutzanlagen
nach VDE 0185-305-3

Beleuchtungsstärkemessungen
nach ASR A3.4

Prüfung von Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
nach TRBS 2121 Teil 2 (Bereitstellung und Benutzung von Leitern)

weitere Prüfungen
z.B. Thermografie von Anlagen und Betriebsmitteln, Wiederholungsprüfungen nach SPrüfV, u.v.a.m.