Prüfung nach VdS 2871 (SK 3602)
Rund ein Drittel aller Brände sind auf Mängel in elektrischen Anlagen zurückzuführen (Quelle: www.ifs-ev.org). Dies bedeutet im Umkehrschluss, das eine Vielzahl an Bränden durch mangelfreie elektrische Anlagen vermieden werden können.
Die Prüfung elektrischer Anlagen nach VdS 2871 bzw. SK 3602 ist daher eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Ihrem Unternehmen und dem Versicherer (z. B. Brandschutz- oder Betriebsausfallversicherung) mit dem Ziel, den besonderen Anforderungen des Versicherers an den Brand- und Sachschutz Rechnung zu tragen. ITS Koß Reinhard Bickel
Sie haben die Auflage eine Klauselprüfung nach den Richtlinien des VdS durchführen zu lassen?
Oder Sie möchten bereits vorbeugend vom Sachverstand eines VdS- Prüfers profitieren?
Dann senden Sie mir eine Rückruf- Bitte und ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen!
GON / FAQ
(Ganz oft nougfrougt / häufig gestellte Fragen)
Wer darf eine VdS- Prüfung durchführen?
Die Prüfung muss durch einen VdS-anerkannten Sachverständigen zur Prüfung elektrischer Anlagen erfolgen. Dieser ist sowohl aus Sicht des Versicherungsgebers als auch des Versicherungsnehmers ein neutraler und unabhängiger Dritter.
Übrigens: Hierbei ist es ganz gleich ob es ein freier VdS- Sachverständiger oder ein VdS- Sachverständiger einer großen Prüfgesellschaft (z.B. TÜV, Dekra) ist.
Was zeichnet einen VdS- anerkannten Sachverständigen aus?
Dies sind mehrere Aspekte:
hohe Qualifikation in der Planung und Beurteilung elektrischer Anlagen, nachgewiesen durch eine Prüfung bei der VdS Schadenverhütung;
kein Mitarbeiter des Versicherungsnehmers (=Auftraggebers) und daher neutral;
ist nicht der Errichter der Anlage und gewährt somit eine Überprüfung nach dem 4- Augen- Prinzip;
ist unabhängig vom Ergebnis der Prüfung, da kein Zusammenhang mit der Beauftragung zur Mängelbeseitigung besteht;
durch regelmäßige Aus- und Weiterbildung in der Lage aktuelle Erkenntnisse zum Sachschutz zu berücksichtigen.
Deckt die VdS- Prüfung alle anderen geforderten Prüfungen mit ab?
Nein! Die Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 ist eine eigenständige Prüfung aufgrund einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Hierbei wird vorausgesetzt bzw. unterstellt, dass der Versicherungsnehmer sämtliche aus rechtlichen Grundlagen herrührenden Verpflichtungen inklusive der Veranlassung der erforderlichen Prüfungen (z.B. Prüfung nach BetrSichV / DGUV V3, Prüfung von explosionsgefährdeten Bereichen, Prüfungen nach Baurecht / SPrüfV).
Was passiert, wenn ich anderweitig geforderte Prüfungen nicht veranlasst habe?
Bei der sogenannten Ordnungsprüfung (gemäß VdS 2871) sind durch den VdS- Sachverständigen folgende Informationen zu regelmäßig durchgeführten Prüfungen einzuholen, und zwar zu:
- ortsfesten elektrischen Anlagen nach DGUV Vorschrift 3,
- ortsveränderlichen Betriebsmitteln (betriebseigene, aber auch private/geleaste/gemietete) nach DGUV V3,
- explosionsgefährdeten Bereichen nach BetrSichV.
Die Resultate werden im Absatz 'Ordnungsprüfung gemäß VdS 2871' entsprechend vermerkt.
WICHTIG: Dies entbindet Sie natürlich nicht davon, die Durchführung dieser Prüfung(en) zu veranlassen. Und falls in der Zwischenzeit ein Schaden passiert können Sie sich sicherlich vorstellen, welche Argumente als Erstes aufgeführt werden könnten!
Welchem Zweck dient eine VdS- Prüfung?
Bei der Prüfung elektrischer Anlagen nach Klausel 3602 geht es vorrangig um den Brandschutz. Zu den hierzu erforderlichen speziellen Kenntnissen hat sich der VdS- anerkannte Sachverständige regelmäßig fortzubilden und auch gegenüber der VdS Schadenverhütung GmbH nachzuweisen.
Im Vergleich dazu:
Prüfung nach BetrSichV / DGUV V3: Einhaltung des Personenschutz
Prüfung nach SPrüfV: Einhaltung behördlicher Auflagen
Werden VdS- anerkannten Sachverständige überwacht?
Ja! Mit der Unterschrift unter den Befundschein bestätigt der Sachverständige unter anderem die Einhaltung der VdS- Richtlinien zum Prüfen der elektrischen Anlagen sowie der damit verbundenen Anforderungen, welche zudem regelmäßig durch die VdS Schadenverhütung GmbH überprüft werden.
Dies dient dazu, die Prüftätigkeit nach Klausel SK 3602 qualitativ auf einem hohen Niveau zu halten.
Kann ich mich, wenn ich mit der Leistung des Prüfers nicht zufrieden bin, beschweren?
Ja! Sollte es einen Grund zur Beschwerde geben, dürfen Sie diese an die
VdS Schadenverhütung
Bereich Firmen und Fachkräfte
Fachleiter Elektrofachkräfte
richten. Die Adresse finden Sie im Internet unter www.vds.de.