Bestandsaufnahme
Die Funktion einer elektrischen Anlage steht meist im Vordergrund. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Dokumentation der Anlagen und Betriebsmittel vielmehr eine untergeordnete Rolle zugesprochen wird. Und genau dies zeigt sich in der Praxis als Schwachpunkt.
Angefangen bei der Kennzeichnung von Anlagen und Betriebsmittel über das Vorhandensein aktueller Schaltpläne und Legenden sowie deren Zuordenbarkeit bis hin zu sicherheits- und wartungsrelevanten Informationen aus Betriebs- und Bedienungs-Anleitungen sowie Genehmigungsunterlagen, ergeben sich im Lauf der Zeit oftmals Unstimmigkeiten die bis zur Nichtbeachtung gesetzlicher oder haftungsrechtlicher Anforderungen.
Meine Dienstleistung für Sie
Meine Leistungen reichen von der Beratung, Unterstützung bis hin zur kompletten Erfassung inklusive Erstellung der Dokumentation. Abhängig von Ihren Bedürfnissen, den bereits vorhandenen Informationen sowie den zur Verfügung stehenden Ressourcen vereinbare ich Art und Umfang der Bestandsaufnahme sehr individuell mit Ihnen.
Sie sehen hier Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen? Gerne stehe für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Senden Sie mir hierzu einfach Ihre Kontaktdaten.
Grundlagen und Vorteile
Lassen Sie mich Ihnen kurz die Grundlagen und Vorteile einer aktuellen Dokumentation erläutern:
- Das Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung, kurz Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) genannt, bezweckt eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leistungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.
- In Bezug auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit wird u.a. bei elektrischen Anlagen auf die Vermutungswirkung der technischen Regeln des VDE verwiesen. Hierzu finden sich in den relevanten Normenwerken zur Erstprüfung elektrischer Anlagen (DIN VDE 0100-600) als auch für den Betrieb (DIN VDE 0105-100) allgemeine Anforderungen an eine geeignete Dokumentation, zum Beispiel:
- in Form von aktuellen Schaltplänen und Unterlagen
- Übersichtspläne in vereinfachter einpoliger Darstellung
- ausreichenden Beschriftung der Stromkreise
- Zu beachten sind hierbei die Betriebs- und Bedienungsanleitungen der eingesetzten Arbeitsmittel.
- Im Hinblick auf die durchzuführende Gefährdungs-Beurteilung ist eine vollständige und umfassende Dokumentation eine Grundvoraussetzung. Anzumerken ist diesbezüglich auch die in der Bekanntmachung zur Betriebssicherheit beschriebenen Notwendigkeit der Anpassung an den Stand der Technik (BekBS 1114), besonders in Bezug auf den oftmals herangezogenen „Bestandsschutz“.
- Doch auch für die durchzuführenden Prüfungen (z. B. nach BetrSichV / DGUV V3) ist eine aktuelle und nachvollziehbare Anlagendokumentation unentbehrlich. Zum einen umfasst die Prüfung einen Vergleich des Ist- mit dem Sollzustand (= Dokumentation). Zum anderen wird in Zeiten steigender Digitalisierung sichergestellt, nur jene für die Teilprüfung relevanten Anlagenteile abzuschalten.
- Im Zusammenhang mit steigenden Energiepreisen ist eine aktuelle Dokumentation auch eine passende Grundlage zur Ermittlung von Energieströmen, speziell beim Aufbau eines Energie-Managementsystems (z. B. Anordnung sinnvoller Messpunkte).
- Aber auch für die Erweiterung oder den Umbau der elektrischen Anlage ist eine aktuelle Übersicht hilfreich, um freie Kapazitäten nutzen oder erforderliche Zusatzinvestitionen einkalkulieren zu können.
- Um nicht das Rad neu zu erfinden, sollten sich die Bezeichnung an bereits vorhandenen Strukturen orientieren (z. B. aus der Brandschutzordnung oder aus Flucht- und Rettungsplänen).
- Durch die gewerkeübergreifende Erfassung können komplette Wartungs- und Kontrollpläne (z. B. Filterwechsel) erstellt werden. So lassen sich – in Verbindung mit dem Prüfkonzept – sinnvolle und überschaubare Arbeitspakete zusammenlegen (z. B. RCD- Beprobung in Verbindung mit der Kontrolle von Zeitschaltuhren nach der Zeitumstellung).
Hier geht es weiter zum nächsten Schritt „Gefährdungsbeurteilung“ im IBZ-Konzept Elektroprüfung.