Begehung
Begehungen sind ein weiterer Baustein des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Hierbei steht jeder Unternehmer in der Pflicht, den Betrieb regelmäßig zu begehen. Dies ist weder von der Betriebsgröße noch von der Mitarbeiterzahl abhängig. Doch auch losgelöst von der gesetzlichen Verpflichtung sind Begehungen eine ideale Ergänzung zu den anstehenden Prüfungen.
Die Sichtprüfung ist eine der grundlegenden Bestandteile einer Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Und rund 80% der Mängel sind offensichtlich erkennbar. Somit lassen sich Schwachstellen im Betrieb auch ohne den Einsatz von Messgeräten identifizieren und zeitnah beheben.
Meine Dienstleistung für Sie
Meine Leistungen reichen von Einzelplatzbegehungen mit dem Schwerpunkt der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel bis zur Begehung des gesamten Betriebes. Egal ob die Begehung alleine, zusammen mit Ihrem Personal (z. B. Vorgesetzte, Sicherheitsfachkraft) oder als Begleitung des Arbeitsschutz-Ausschuss. Je nach Absprache kann der Umfang dabei individuell festgelegt werden: von temporären Messungen bis hin zur Unterweisung des Personals bei auftretenden Mangelschwerpunkten.
Die Durchführung von Begehungen für Ihr Unternehmen klingt interessant? Dann senden Sie mir Ihre Kontaktdaten. Ich melde mich umgehend bei Ihnen und wir vereinbaren einen kostenlosen Beratungstermin.
Grundlagen und Vorteile
Nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) obliegt unter anderem dem Arbeitgeber die Pflicht zur regelmäßigen Begehung der Arbeitsstätten. Auch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, die Mitarbeiter-Vertretung und Sicherheitsbeauftragte sowie ggf. Betriebsleiter, Bereichsleiter und die Schwerbehinderten-Vertretung sind hierbei einzubeziehen.
Unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer sind zum Beispiel folgende Schwerpunkt sowie Kombinationen daraus denkbar:
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (mit/ohne temporäre Messung)
- Begehung in Teilbereichen
- Arbeitsschutz allgemein (technisch, organisatorisch, persönlich)
- Maßnahmenüberprüfung aus Gefährdungs-Beurteilungen
- Material- und Energieeffizienz (Leckagen)
- Prozessbeobachtung (Multimomentaufnahme)
- Coaching eigener Mitarbeiter (Sensibilisierung)
Neben der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung ergeben sich somit weitere Vorteile für Ihr Unternehmen: Durch die Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sorgen Sie für ein offenes Gefahrenbewusstsein. Erfahrungsgemäß sind im Rahmen eines Prüfkonzeptes eine bereichsweise Begehung in Verbindung mit entsprechenden Prüfungen sinnvoll. Im Gegensatz zu den in langen Zeiträumen stattfindenden Prüfungen wird hier regelmäßig ein großer Bereich des Unternehmens – unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen – betrachtet. Und durch die Erstellung eines separaten Begehungs-Berichtes sind auch die Anforderungen hinsichtlich Dokumentation erfüllt. Folglich läßt sich durch diese unterjährigen Begehungen das Risiko entsprechend mit geringerem Zeitaufwand reduzieren und durch die Einbeziehung des Personal (z. B. in Form von Sicherheits-Kurzgesprächen) nachhaltig ausbilden.
Hier geht es weiter zum nächsten Schritt „Unterweisung/Schulung“ im IBZ-Konzept Elektroprüfung.